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   RG, 02.03.1894 - Rep. II. 13/94   

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https://dejure.org/1894,137
RG, 02.03.1894 - Rep. II. 13/94 (https://dejure.org/1894,137)
RG, Entscheidung vom 02.03.1894 - Rep. II. 13/94 (https://dejure.org/1894,137)
RG, Entscheidung vom 02. März 1894 - Rep. II. 13/94 (https://dejure.org/1894,137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie wirkt im Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechtes das Ruhenlassen des Prozesses auf die durch Erhebung der Klage eingetretene Unterbrechung der Verjährung, insbesondere der Wechselverjährung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Verjährung. Ruhenlassen des Prozesses.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 32, 354
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    "Anhängigkeit" des Prozesses wurde sowohl im Rahmen des § 240 ZPO als auch der darauf bezogenen konkursrechtlichen Vorschriften als "Rechtshängigkeit" gedeutet (Voigt, Der Einfluss des Konkurses auf die schwebenden Prozesse des Gemeinschuldners, 1903 S. 8; Lothar Seuffert, Deutsches Konkursprozessrecht 1899 S. 179 f; LAG Berlin LAG-E § 146 KO Nr. 1 Satz 2 f; vgl. auch RGZ 32, 354, 356; RG Gruchot 39, 1138, 1139) und folglich angenommen, dass eine Unterbrechung nicht stattfindet, wenn über das Vermögen einer der Parteien vor Klagezustellung das Konkursverfahren eröffnet wurde (Voigt, aaO S. 9 m.w.N.; Frank, aaO).
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